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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Verkaufs- und Lieferbedingungen

Vor Erstellung eines Angebotes benötigen wir von dem Kunden CAD-Daten oder Zeichnungen, aus denen die Geometrie und die Größe des Produkts hervorgehen. Weiterhin werden genaue Angaben bezüglich deren Ausführung, Material, Güteklasse und dergleichen benötigt. Bei einem Auftragswert ab 30.000,- netto sind wir berechtigt, nach Beginn der Ausführung des Auftrags eine Abschlagszahlung bis zu 30% in Rechnung zu stellen. Unser Angebot gilt nur, wenn es schriftlich vorliegt. Alle angegebenen Preise beruhen auf den am Kalkulationstag gültigen Kostenfaktoren. Erfahren diese bis zur Lieferung eine Änderung, behalten wir uns eine Berichtigung der Preise vor. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nicht, es sei denn, dass sie ausdrücklich anerkannt werden.

2. Lieferzeit

Die von uns angegebene Lieferzeit erfolgt nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit. Betriebsstörungen jeder Art, wie überhaupt alle Umstände, welche die Ausführungen der übernommenen Aufträge unmöglich machen oder wesentlich erschweren, berechtigen uns, von diesen Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise zurückzutreten, oder die Lieferung entsprechend hinauszuschieben. Ein Schadenersatz des Bestellers wegen Nichterfüllung ist in diesem Falle ausgeschlossen.

3. Abnahme und Versand, Gefahrenübergang – Gewährleistung

Wenn eine Abnahme vereinbart ist, kann sie nur ab Werk sofort nach Meldung der Versandbereitschaft erfolgen. Etwa auftretende Mängel, die nicht durch falsche Lagerung, natürlichen Verschleiß oder Behandlung entstanden sind, werden von uns in angemessener Frist behoben. Ein weiterer Schadenersatzanspruch des Käufers ist ausgeschlossen. Die Reklamationsfrist beträgt 4 Wochen nach Lieferung. Bei Konstruktionsänderungen oder Auftragsrückzug während der Anfertigung des Werkstückes ist dies uns unverzüglich mitzuteilen. Die bis dahin angefallenen Kosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt.

Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch nach dem Verlassen unseres Betriebes geht die Gefahr auf den Käufer über. Sachmängelansprüche, sowie Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand oder dem Werkstück selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden), verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich längere Fristen zwingend vorgeschrieben sind. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme des Werkes. Offensichtliche Mängel müssen zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

4. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen Eigentum unserer Firma. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an unsere Firma abgetreten. Sie dienen dem selben Umfang der Sicherung wie die Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Eigentumsanteil haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile.

5. Zahlungen

Falls nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Rechungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch 30 Tage nach Rechnungserstellung ohne Skontoabzug (netto) zu entrichten. Eingehende Zahlungen werden stets zur Begleichung des ältesten fälligen Schuldpostens verwendet. Bei Zielüberschreitung erfolgt Berechnung der ortsüblichen Bankzinsen und Spesen für Kreditgewährung vom Fälligkeitstage an. Zahlungen mit Wechsel werden nicht akzeptiert.

6. Allgemeines

Alle Aufträge werden angenommen und ausgeführt auf Grund vorstehender Bedingungen, die auch ohne wiederholte Bekanntgabe für künftige Lieferungen gelten. Ihre der Anfrage oder dem Auftrag beigegebenen Einkaufsbedingungen finden keine Anwendung. Besondere Bedingungen Ihrerseits, welche mit vorgenannten Verkaufs- und Lieferungsbedingungen in Widerspruch stehen, gelten nur, wenn wir uns ausdrücklich schriftlich damit einverstanden erklären.

Durch die widerspruchslose Annahme dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen wird Ihr Einverständnis zum Ausdruck gebracht. Erfüllungsort für beide Teile ist Schwarzach a. Main. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz unseres Unternehmens, 97359 Schwarzach a. Main (d.h. Gerichtsstand: Kitzingen bzw. Würzburg).

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